Schulanfang
Schulpflichtige Kinder
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.
Flexi-Kinder
Für Kinder, die zwischen dem 02.07. und 01.10. geboren sind, gilt die seit 2018 geltende neue Regelung zur "Flexibilisierung des Einschulungstermins". Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder können durch schriftliche Erklärung den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist bis zum 01. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. (§64 Absatz 1 Satz 2 NSchG)
Kann-Kinder
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zwischen dem 02.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichen entwickelt sind. Die Entscheidung, ob diese Kinder eingeschult werden, obliegt der Schulleitung. (§64 Absatz 1 Satz 3 + 4 NSchG)
Rückstellung schulpflichtiger Kinder
Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Die Rückstellung muss schriftlich unter Angabe von Gründen und ggfs. Einreichung entsprechender weiterer Unterlagen (Arzt- und/oder Therapieberichte, Gutachten, etc.) bei der Schulleitung beantragt werden.
Die Entscheidung der Rückstellung wird von der Schulleitung getroffen. In solchen Fällen besteht zum Teil die Möglichkeit und dann eventuell auch die Pflicht zum Besuch eines Schulkindergartens, um die noch vorliegenden Defizite abzubauen und die Entwicklung weiter zu fördern. (§64 Absatz 2 NSchG)
Einschulung
Im Mai findet für unsere zukünftigen Einschulungskinder ein Schnuppertag statt. An diesem Tag besuchen die Kinder unsere Schule und nehmen für zwei Stunden am Unterricht der jetzigen 1. Klassen teil. So lernen sie das Schulhaus, den Tagesablauf und erste Mitschülerinnen und Mitschüler kennen.
Wenige Wochen vor den Sommerferien laden wir die Kinder erneut zu uns in die Schule ein. Am Abend desselben Tages findet der Elternabend statt, bei dem wir wichtige Informationen zum Schulstart geben und offene Fragen klären.
Die Einschulung selbst findet am Samstag nach den Sommerferien statt. An diesem Tag beginnt die Feier mit einem kurzen Gottesdienst in der Kirche. Anschließend gehen alle gemeinsam in die Schule, wo die Schulleitung die Kinder und ihre Familien mit einer kurzen Ansprache begrüßt. Danach erleben die Schulanfängerinnen und Schulanfänger ihre erste Unterrichtsstunde. Währenddessen sind die Eltern herzlich eingeladen, beim Elterncafé, das vom Förderverein organisiert wird, zu verweilen und miteinander ins Gespräch zu kommen.
Zu allen genannten Veranstaltungen erhalten Sie gesonderte Einladungen mit den genauen Terminangaben.